Die Grünen im Kreistag Recklinghausen

12.02. 2007

Wurde die Tariftreuepflicht eingehalten?

Filed under: Anfragen - Administrator @ 12:50

Anfrage vom 11.05.2005

Sehr geehrter Herr Welt,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
am 1. Mai wurden durch den Sozialpfarrer des Ev. Kirchenkreises Gladbeck, Dorsten, Bottrop, Herrn Dr. Hans-Udo Schneider, massive Vorwürfe gegen die laufende Baumaßnahmen für die beiden neuen Berufskollegs in Recklinghausen erhoben. Nach seinen Angaben würde sowohl durch eine Bezahlung von nur 5 € je Stunde gegen das Tariftreuegesetz verstoßen wie auch durch eine Arbeitszeit von insgesamt 72 Stunden je Woche gegen das Arbeitszeitgesetz. Angesichts der Person, die diese Vorwürfe erhebt sind diese sicherlich sehr ernst zu nehmen.
 
Laut § 2 Abs. 1 des Tariftreuegesetzes dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich schriftlich verpflichten „mindestens nach den am Ort der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarif“  zu bezahlen sowie die tarifliche Arbeitszeit anzuwenden. Leistungen dürfen nur dann an Nachunternehmer weitergegeben werden, wenn sich diese ebenfalls gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich verpflichten“ die gleichen Regelungen anzuwenden. Laut § 4 Abs. 1 benennt der öffentliche Auftraggeber „die jeweils anzuwendenden Lohn- und Gehaltstarife in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.“
 
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt daher die folgenden Fragen, um deren schnellstmögliche schriftliche Beantwortung gebeten wird:

1. Ist die Benennung des anzuwendenden Tarifs in allen Fällen erfolgt (bei einer kurzen Überprüfung einzelner Bekanntmachungen konnten wir bereits feststellen, dass diese entsprechende Angaben enthielten)?
2. Liegen von allen Auftragnehmern die entsprechenden Verpflichtungen vor?
3. Liegen von allen Nachunternehmern die entsprechenden Verpflichtungen vor?
4. Wurde überprüft ob weitere Nachunternehmer ohne Kenntnis des Auftraggebers eingesetzt wurden?
5. Nach § 6 des Tariftreuegesetzes müssen die Unternehmen und Nachunternehmen „auf Verlangen nachweisen, dass sie die Tariftreuepflicht einhalten.“ Wurden in der Vergangenheit entsprechende Nachweise eingefordert?
6. Wurden in der Vergangenheit entsprechende Nachweise bei anderen Baumaßnahmen des Kreises eingefordert?
7. Nimmt der Kreis die erhobenen Vorwürfe zum Anlass, nun entsprechende Nachweise einzufordern?
8. Liegen dem Kreis bereits aus anderen Quellen (etwa Zoll oder Gewerbeaufsicht) Hinweise auf Verstöße gegen das Tariftreuegesetz vor?
 
Mit freundlichen Grüßen
Sabine von der Beck
Fraktionsvorsitzende

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